Rechnung als Kleinunternehmer 2025: Pflichtangaben, Muster & E-Rechnungspflicht

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen – aber Ihre Rechnung muss trotzdem alle Pflichtangaben enthalten. Was genau draufstehen muss, welcher Hinweistext korrekt ist und was die E-Rechnungspflicht für Sie bedeutet.

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Unternehmern mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Damit entfällt auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung – ein erheblicher Verwaltungsvorteil für Gründer und Selbstständige mit kleinem Umsatz.

Als Kleinunternehmer gilt, wer folgende Umsatzgrenzen nicht überschreitet (neue Grenzen ab 2025):

Vorjahresumsatz
25.000 €
Gesamtumsatz netto im vorangegangenen Kalenderjahr
Laufendes Jahr
100.000 €
Voraussichtlicher Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr
Neue Grenzen ab 2025 – beachten Sie die Änderung!

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung wurden zum 1. Januar 2025 angehoben: von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) und von 50.000 € auf 100.000 € (laufendes Jahr). Prüfen Sie, ob Sie jetzt möglicherweise neu unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Auch als Kleinunternehmer müssen Sie alle Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG einhalten. Der einzige Unterschied zu einer normalen Rechnung: Sie weisen keine Mehrwertsteuer aus und fügen einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung hinzu.

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Vollständiger Name und Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger)
  • Ihre Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung/Lieferung
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung (Leistungszeitraum oder -datum)
  • Rechnungsbetrag (nur Netto, ohne MwSt.)
  • Hinweis auf Kleinunternehmerregelung §19 UStG

Was darf NICHT auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen:

  • Kein Mehrwertsteuerbetrag (weder 19% noch 7% noch 0%)
  • Kein Bruttopreis mit MwSt.-Anteil
  • Keine USt-IdNr. des Kunden (nicht erforderlich)
  • Kein Hinweis auf Steuerbefreiung nach §4 UStG (falscher Paragraph)
Achtung: Niemals 0% Mehrwertsteuer ausweisen!

Ein häufiger Fehler: Als Kleinunternehmer schreiben Sie "MwSt. 0%" auf die Rechnung. Das ist falsch! Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen – auch mit 0% – schulden Sie diese dem Finanzamt. Schreiben Sie stattdessen den korrekten §19 UStG Hinweis.

Der korrekte Hinweistext für Kleinunternehmer

Das Gesetz schreibt keinen exakten Wortlaut vor. Folgende Formulierungen sind rechtlich anerkannt:

Empfohlene Hinweistexte (alle sind korrekt)

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG."

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

„Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben."

Muster: So sieht eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aus

E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

Die E-Rechnungspflicht macht auch vor Kleinunternehmern nicht Halt. Was gilt:

  • Ab Januar 2025: Alle Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen können
  • Ab Januar 2028: Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen versenden, wenn sie B2B-Rechnungen stellen
  • Ausnahme: Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind ausgenommen

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Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Nein, als Kleinunternehmer benötigen Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Auf Ihrer Rechnung reicht Ihre Steuernummer. Eine USt-IdNr. ist nur notwendig, wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen an EU-Unternehmen erbringen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Wenn Sie die Umsatzgrenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschreiten, verlieren Sie die Kleinunternehmerregelung sofort. Sie müssen dann ab dem ersten Tag des Überschreitens Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Bei Überschreitung am Jahresende gilt: Ab dem nächsten Jahr sind Sie regulärer Unternehmer, wenn der Vorjahresumsatz über 25.000 € lag.

Kann ich trotz Kleinunternehmerregelung auf die Regelbesteuerung verzichten?

Ja. Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren – sinnvoll, wenn Sie viele Eingangsrechnungen mit Vorsteuer haben. Dieser Verzicht bindet Sie 5 Jahre. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater.

Darf ich als Kleinunternehmer ins EU-Ausland fakturieren?

Ja, aber beachten Sie: Bei Leistungen an EU-Unternehmen (B2B) greift das Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen die Rechnung netto aus und verweisen auf §13b UStG. Für B2C-Leistungen ins EU-Ausland können ab einem EU-Umsatz von 10.000 € besondere Regelungen gelten (OSS-Verfahren).